Johannes wurde 1360 von Kaiser Karl IV. als Freigraf bestätigt und wirkte mindestens dreizehn Jahre am Königshof vor Dortmund.
Schwur des Treueids (Rekonstruktion)
Grunddaten und familiärer Hintergrund
G03
vor 1360 – nach 1373
Johannes war ein Sohn des Everhardus der Vryge und der namentlich nicht überlieferten Tochter des Cord von Vrylinghausen. Von 1360 bis mindestens April 1373 amtierte er als Freigraf der Grafschaft Dortmund. Über eine Ehepartnerin oder Nachkommen liegen laut Chronik keine gesicherten Quellen vor.
Lebenszeit
geboren vor 1360 · gestorben nach 1373
Ehepartnerin
nicht gesichert überliefert
Eltern
Everhardus der Vryge · N. N. von Vrylinghausen
Amt
Freigraf der Grafschaft Dortmund · 1360–1373
Ernennung
17. April 1360 · Prag · Kaiser Karl IV.
Gerichtsort
Freistuhl auf dem Königshof vor Dortmund
Grundlage: Familienchronik Band 1
Das Lebensbild
Ein Lebensweg in der Altenbochumer Familiengeschichte
Belegte Grunddaten, familiäre Zusammenhänge und historische Einordnung werden nachvollziehbar voneinander unterschieden.
01
Ein Freigraf zwischen Stadt und Graf
Graf Konrad von Dortmund und der Dortmunder Rat präsentierten Johannes gemeinsam für das Amt. Kaiser Karl IV. bestätigte ihn am 17. April 1360 in Prag. Seine Legitimation beruhte damit auf dem Zusammenwirken von Reich, Graf und Stadt.
02
Der Königshof vor Dortmund
Johannes hielt am bedeutenden Freistuhl auf dem Königshof vor den Dortmunder Stadtmauern Gericht. Dort wurden Rechtsakte und Streitfälle verhandelt. Die überlieferte Amtszeit bis mindestens April 1373 spricht für eine bemerkenswerte Kontinuität.
03
Vryman, Vrygemann und van Bocholt
Die Quellen verwenden unterschiedliche Namen. In der Präsentationsurkunde erscheint Vrygemann; in eigenen Urkunden nannte er sich Johann van Bocholt. Die wechselnden Formen zeigen, dass Herkunftsbezeichnung und Familienname im 14. Jahrhundert noch nicht fest voneinander getrennt waren.
04
Was nicht überliefert ist
Zu Ehe und möglichen Kindern nennt die Chronik keine gesicherten Quellen. Diese Lücke bleibt ausdrücklich sichtbar. Belegt ist dagegen seine öffentliche Tätigkeit als Freigraf und seine Einbindung in die regionale Rechtsordnung.
Quellenhinweis Dieses Lebensbild folgt der Darstellung und den Einzelnachweisen in „Friemann aus Altenbochum – Familienchronik Band 1“, vierte Auflage 2026. Wo Partnernamen, Nachkommen oder Einzelheiten nicht gesichert überliefert sind, wird die Lücke ausdrücklich benannt. Historische Rekonstruktionen ersetzen keinen personenbezogenen Einzelbeleg.