Im Jahr 1321 erscheint Sybertus „der Vryge von Altenbochum“ in der frühesten bekannten Urkunde der Familie.
Die Folge führt von der überlieferten Rettung alter Dokumente beim Hofbrand von 1833 zurück in die mittelalterliche Welt am Hellweg. Sie fragt, was die rechtliche Stellung eines freien Grundbesitzers bedeutete und welche Rechte, Pflichten und Risiken mit einem Freigut verbunden sein konnten.
Einordnung: Die belegten Grundlagen zu Sybertus, dem Freihof und den Sieben Freien werden im Kapitel Altenbochum dargestellt. Die Hörgeschichte verdichtet diesen historischen Stoff erzählerisch.
Zum Porträt der Generation G01 →Für genealogische und historische Einzelangaben bleiben die dokumentierten Forschungsergebnisse und ihre Quellen maßgeblich.